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# Handelsgebühren und Finanzierungsgebühren

Beim Handel gibt es 2 Arten von Gebühren: **Handelsgebühren**, die anfallen, wenn der Auftrag eines Händlers ausgeführt wird, und **Finanzierungsgebühren**, die anfallen, wenn eine Position in eine neue Finanzierungsperiode übertragen wird.<br>

## **Handelsgebühren**

Wenn ein Auftrag auf dem Markt ausgeführt wird, wird je nach [Auftragsart](/help-center/de/leverage-trading-guide/orders-and-positions/order-types.md) eine Handelsgebühr erhoben:<br>

<table data-full-width="false"><thead><tr><th align="center">Taker-Gebühr (MARKET-Aufträge)</th><th align="center">Maker-Gebühr (LIMIT-Aufträge)</th></tr></thead><tbody><tr><td align="center">0.060%</td><td align="center">0.019%</td></tr></tbody></table>

\
**Die Maker-Gebühr** wird erhoben, wenn dem Auftragsbuch Liquidität hinzugefügt wird, indem ein verzögerter Auftrag erteilt wird, der nicht sofort mit einem Auftrag im Auftragsbuch zusammengeführt wird: z. B. [Limit-Aufträge](/help-center/de/leverage-trading-guide/orders-and-positions/order-types.md#limit-order), die unter dem aktuellen Preis für einen KAUF-Auftrag oder über dem aktuellen Preis für einen VERKAUF-Auftrag erteilt werden. Dies gilt auch für bedingte [Take-Profit-Aufträge.](/help-center/de/leverage-trading-guide/orders-and-positions/order-types.md#stop-loss-and-take-profit)

**Eine Taker-Gebühr** wird erhoben, wenn dem Auftragsbuch Liquidität entzogen wird, indem ein Auftrag platziert wird, der sofort mit einem bereits im Auftragsbuch befindlichen Auftrag zusammengeführt wird: d. h. [Marktaufträge](/help-center/de/leverage-trading-guide/orders-and-positions/order-types.md#market-order) oder bedingte Aufträge, die bei Ausführung in einen Marktauftrag umgewandelt werden, wie z. B. ein [Stop-Loss-Auftrag](/help-center/de/leverage-trading-guide/orders-and-positions/order-types.md#stop-loss-and-take-profit) oder ein [Stop-Market-Auftrag](/help-center/de/leverage-trading-guide/orders-and-positions/order-types.md#stop-market-order).

> Eine Handelsgebühr fällt immer dann an, wenn der Auftrag eines Händlers am Markt ausgeführt wird, d. h. bei der **Eröffnung** und **Schließung** einer Position.

## **Finanzierungsgebühr**

**Finanzierungsgebühren** fallen immer dann an, wenn eine Position in eine neue **8-stündige Finanzierungsperiode** übertragen wird - nach 00:00, 08:00 und 16:00 UTC. Eine Position, die vor dem nächsten Rollover der Finanzierung geschlossen wird, wird nicht berechnet.

**Der Countdown-Timer für die Finanzierung** wird auf der [Handelsseite](https://margex.com/app/trade) unten im Modul für die Auftragserteilung angezeigt. Sobald der Timer 00:00 erreicht, wird die Finanzierung für jede offene Position durchgeführt und ein neuer Finanzierungszeitraum beginnt:

<figure><img src="/files/d1ueOG421nomSOIXPTd6" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Um die aktuellen **Finanzierungssätze** für das ausgewählte Handelspaar zu überprüfen, klicken Sie einfach auf den Finanzierungstimer:

<figure><img src="/files/66B4M3mxWCaYYjX9w3pX" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

{% hint style="info" %}
Die Finanzierungskosten stehen in direktem Zusammenhang zu dem aktuellen Verhältnis von Longs zu Shorts und der zugrunde liegenden Marktvolatilität. Die Finanzierungskosten werden alle 8 Stunden um 00:00, 08:00 und 16:00 UTC fällig. **Wird eine Position vor der Funding-Cut-off-Zeit geschlossen, werden ihr keine Fundingkosten berechnet.**

Die Gebühren und die Finanzierungskosten werden immer auf der Grundlage des Gesamtvolumens des Auftrags berechnet.
{% endhint %}
